Wenn Sie das System für die Rechnungsstellung (geeicht) nutzen, ist eine jährliche gesetzliche Eichung vorgeschrieben. Bei nicht geeichten Systemen empfehlen wir ebenfalls eine jährliche Kalibrierung, um die Genauigkeit weiterhin zu gewährleisten. Wir führen diese Prüfungen regelmäßig für Sie durch.


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